Zu aktuellen Diskussionen oder als Anstoss für notwendige Auseinandersetzungen mit wichtigen Fragestellungen unserer Zeit publiziert der Club Helvétique Stellungnahmen. Er erlässt auch Aufrufe zu besonderen politischen oder gesellschaftlichen Ereignissen der Gegenwart und der Vergangenheit.
Die vorberatenden Kommissionen von National- und Ständerat haben im Oktober über die Halbierungsinitiative und den Vorschlag des von Bundesrat Rösti zur Senkung der SRG-Gebühren getagt. Der Club Helvétique hat in einem Schreiben seine Besorgnis über die massive Schwächung der öffentlichen Medien geäussert. Beiliegend unsere Überlegungen: https://clubhelvetique.ch/wp-content/uploads/2024/11/Es-geht-um-mehr-als-die-SRG.pdf
Die Haltung des Parlaments gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist verantwortungslos.
Die Erklärungen des Ständerats und des Nationalrats, dem rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Klage des Vereins „KlimaSeniorinnen“ keine Folge zu leisten, sind ein Tabubruch. Der Club Helvétique stellt sich entschieden gegen diesen Angriff auf die Prinzipien des Rechtsstaats. Der folgende Link führt zur Stellungnahme des Club Helvétique: https://clubhelvetique.ch/wp-content/uploads/2024/08/EGMR-Urteil-Klimaseniorinnen.pdf
Keine Sanktionen zu übernehmen, wie die Neutralitätsinitiative das fordert, bei Konflikten keine Stellung zu nehmen, bedeutet letztlich, sich um seine Verantwortung zu drücken. Es heisst, Täter und Opfer gleichzustellen. Es heisst, die Angreifer gleich zu behandeln wie die Angegriffenen. Damit gäbe die Schweiz, das Land der humanitären Tradition und der Hort der Menschenrechte, ihre eigenen Ansprüche auf zugunsten des ängstlichen Wegduckens. Allenfalls zugunsten eines ungehinderten Geschäftens. Hier der ganze Text: https://clubhelvetique.ch/wp-content/uploads/2023/07/Neutralitaet-Webseite.pdf
Grundsatzpapier des Club Helvétique zum Thema «Halbierungsinitiative, No Billag 2»
In der Schweiz wird wieder über Medien debattiert und vor allem polemisiert. Die SRG soll «halbiert», sprich schleichend abegschafft werden. Das war schon früher eine schlechte Idee, im heutigen Medienumfeld ist sie noch viel schlechter. Die SRG ist Teil einer grösseren Thematik. Es geht letztlich um einen immer heftiger werdenden Druck auf die Demokratien insbesondere über Medien, dem es zu begegnen gilt. Hierzulande, etwa im Fall dieses drohenden Kahlschlags beim Qualitätsanbieter SRG bei gleichzeitiger Verarmung der übrigen Medienangebote. Den grösseren, düsteren Rahmen aber bildet eine globale Problematik. Es geht um die gefährdete Demokratie und um die Rolle der Medien insgesamt.
Niemand kann sich beim Richter wehren, wenn ein Bundesgesetz zu Verstössen gegen seine verfassungsmässigen Rechte führt. Das ist absurd. Wir brauchen eine -wenn auch beschränkte- Verfassungsgerichtsbarkeit.
Das ist nicht das immer wieder aufgescheuchte Schreckgespenst der Regelung mit einer vollen, furchterregenden Kontrolle ganzer Gesetze durch politische Richter. Die moderate Regelung würde sehr viele Probleme lösen, die Fehlkonstruktion korrigieren. Wer dagegen wieder einwendet, so hätten die Richter statt des «obersten Souveräns» das letzte Wort, der liegt falsch: Der Richter stellt nur die konkrete Verletzung fest, die Remedur hingegen, die politische Reaktion, die verbesserte Regelung beschliesst das Parlament, allenfalls das Volk. Die behalten ihr «letztes Wort».
Die Neutralität darf man durchaus überdenken. Aber bitte gestützt auf ihre Geschichte und auf die Fakten.
Keine Sanktionen zu übernehmen, bei Konflikten keine Stellung zu nehmen bedeutet, sich um seine Verantwortung zu drücken. Es heisst, die Angreifer gleich zu behandeln wie die Angegriffenen. Es heisst, Täter und Opfer gleichzustellen. Damit gäbe die Schweiz, das Land der humanitären Tradition, der Hort der Menschenrechte, ihre eigenen Ansprüche auf zugunsten des ängstlichen, letztlich feigen Wegduckens. Nachfolgend der Link zum gesamten Text: https://clubhelvetique.ch/wp-content/uploads/2023/03/Neutralitaetsinitiave.pdf
Der Club Helvétique hält den Entscheid gegen das Rahmenabkommen für einen gewaltigen Fehler. Er schadet den Interessen und dem Ansehen der Schweiz nach aussen und er schadet innenpolitisch. Dieser Entscheid zeigt auch auf, dass die Schweizer Regierung strukturell kaum mehr in der Lage ist, eine kohärente Aussenpolitik zu formulieren und durchzuhalten. Vor allem aber zeigt er auf, welch verheerende Wirkung die jahrzehntelange Polemik von rechts zeitigt, das Gerede von «Souveränität», wie sie allenfalls vor Jahrhunderten verstanden werden konnte, aber nicht in Zeiten lebensnotwendiger internationaler Vernetzungen. Hier der vollständige Text der Pressemitteilung.
Das Rahmenabkommen ist ein guter Plan A, ein brauchbarer Plan B existiert nicht.
Der Club Helvétique wendet sich in einem offenen Brief an den Bundesrat mit dem dringenden Anliegen, am Rahmenabkommen festzuhalten und das Verhältnis zur EU nicht weiter zu belasten.
Eine Schweiz, die Mauern statt Brücken baut und die Schuld immerzu bei den Anderen sucht, wird am Ende das verlieren, was sie so krampfhaft zu schützen versucht: ihre Entscheidungsfreiheit und ihren Wohlstand.
Der Verzicht auf die Vorteile des Abkommens ist für unser Land von grossem Schaden, die Schweiz ist auf den ungehinderten Zugang zum europäischen Markt ebenso angewiesen wie auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschung, Digitalisierung, Umwelt und Klima sowie Kultur.
Angesichts dessen, so der Club Helvétique, ist es unverantwortlich einer Haltung nachzugeben, welche das Abkommen torpedieren will, ohne eine halbwegs brauchbare Alternative vorweisen zu können. Hier der offene Brief an den Bundesrat im Wortlaut.
Der Club Helvétique ist zwar umgekehrt weit davon entfernt, die Burka zu verteidigen. Aber das Burka-Verbot löst keine Probleme, sondern es schafft neue.
Die wichtigsten Argumente zusammengestellt:
Die Initiative löst ein «Problem», das in der Schweiz nicht existiert. Es gibt praktisch keine Burkaträgerinnen (Vollverschleierung) und ganz wenige Frauen mit Niquab (Gesichtsschleier).
Die Initiative verstärkt aber Vorurteile gegen muslimische Gruppen und fördert ein Klima der Intoleranz.
Sie richtet sich in ihrer Stossrichtung gegen eine Religion. Eine offene und pluralistische Gesellschaft wie unsere muss aber aushalten können, dass es vielfältige Lebens- und Glaubensformen gibt.
Mit dem Burka-Verbot fördert man nicht – wie behauptet – die Durchsetzung der Frauenrechte, sondern erschwert den betroffenen Frauen das Leben zusätzlich.
Es ist vollkommen grotesk, wenn eine Frau vor Nötigung geschützt werden soll, indem man sie dafür bestraft, Opfer einer Nötigung (zum Burkatragen) geworden zu sein.
Die SVP und erst recht deren Rechtsaussen-Flügel haben sich noch nie für Frauenrechte eingesetzt. Im Gegenteil. Wenn sie es jetzt tun, muss das andere Gründe haben:
Die Initianten wollen einmal mehr aufzeigen: der Islam gehört nicht zu unserer Gesellschaft.
Zu diesem Zweck wird das Thema Frauenrechte vorgeschoben. Man missbraucht es um für eine fremdenfeindliche Politik mobilisieren.
Viel erfolgversprechender als ein Sondergesetz für Musliminnen wäre der Abbau von Integrationsschranken beim Zugang zu Bildung, Arbeit und politischen Rechten.
Die Schweiz hat pro Kopf der Bevölkerung die grösste Dichte weltweit tätiger Firmen. Das bestätigt Kompetenz und Offenheit unseres Landes, das bringt aber auch Verantwortung – die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt. Da das Prinzip Freiwilligkeit leider weitgehend gescheitert ist, braucht es auch in der Schweiz verbindliche Vorgaben, wie sie in der Konzernverantwortungsinitiative (hier PDF) formuliert sind.
In jüngster Zeit sind einige Artikel, Radio- und Fernsehberichte zur Abstimmung vom 9. Februar erschienen, dabei haben sich unseres Erachtens Fehler eingeschlichen:
Die mehrfach ins Zentrum gestellte Frage, ob die erweiterte Antirassismusnorm die Meinungsfreiheit einschränke, ist falsch gestellt:
Die Meinungsfreiheit wird überhaupt nicht tangiert. Jeder kann jederzeit jeden Unsinn über homosexuelle Menschen denken oder (privat) äussern. Zu Hause, am Stammtisch. Die Norm richtet sich nur gegen öffentliche Auftritte, in denen gegen Schwule und Lesben gehetzt wird. Hier geht es – wenn wir von Grundrechten reden, die tangiert sind – in erster Linie um den Schutz der Menschenwürde, eines ganz zentralen Grundrechtes, welches durch öffentliche Hassreden verletzt wird.
Auch die mehrfach gestellte Frage, ob der neue Artikel Gewalt verhindere, ist müssig. Die Verbote des Strassenverkehrsgesetzes verhindern nicht alle Unfälle. Das Verbot Andere zu verletzen, verhindert nicht alle Gewaltdelikte. Aber es sanktioniert sie, es wirkt auch präventiv. Vor allem aber geht es in diesem Fall nicht darum, ob Gewalt verhindert wird, sondern darum dass sie nicht gefördert werden darf mittels öffentlicher Hetze gegen Lesben und Schwule. Genausowenig wie gegen Italiener oder Afrikaner. Es geht letztlich um ein halbwegs zivilisiertes Zusammenleben. Oder wie wir das in unserer früheren Stellungnahme formuliert hatten: «Dass das öffentliche Verunglimpfen ganzer Gruppen in einem demokratischen, von Respekt für die jeweils anderen Meinungen getragenen Diskurs nicht zulässig sein darf, müsste unseres Erachtens eine Selbstverständlichkeit sein. Es geht letztlich um den menschlichen Umgang miteinander. Dass bei uns über so etwas abgestimmt werden muss, ist eigentlich erschütternd».
Am 7. November 2019 ist unsere erste Stellungnahme zur Abstimmung hier publiziert worden (bitte „weitere Stellungnahmen“ anklicken).
Noch 2013 wollte er als Bundespräsident gar nicht reisen. Das hat sich gründlich geändert. In seiner zweiten Präsidentschaft reiste Ueli Maurer was das Zeug hält. Die Frage ist halt nur, wohin die Reise geht. Genau das war das Problem. Hier der ganze Text als PDF!
Im Februar steht eine ausgesprochen eigenartige Frage zur Entscheidung, nämlich, ob jemand zwar richtigerweise nicht gegen Nigerianer oder Tamilen öffentlich hetzen darf, wohl aber gegen Schwule und Lesben.
Die Antwort
Die Antwort liegt auf der Hand: die «Antirassismus-Strafnorm» muss erweitert werden zu einer Strafnorm «gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass»: Auch homosexuell und bisexuell orientierte Menschen sollen vor öffentlicher Diskriminierung geschützt werden. Was denn sonst? Das Parlament hat dieser Forderung denn auch mit sehr klaren Mehrheiten zugestimmt. Die EDU hat aber zusammen mit der Jungen SVP das Referendum gegen diese Selbstverständlichkeit erzwungen, damit wird es in den nächsten Wochen zum Thema werden.
Die Argumente
Die einen Gegner argumentieren dabei freikirchlich-theologisch, sie halten gleichgeschlechtliches Zusammenleben für sündhaft und wollen das eindämmen. Das Gegenargument dazu lautet natürlich, dass die gleichgeschlechtliche Orientierung ja nicht frei gewählt ist und nichts mit Moral oder Religion zu tun hat.
Dann gibt es diejenigen, welche grundsätzliche Skepsis gegen eine solche Strafnorm äussern nach dem Motto :«gegen Dummheit braucht es nicht das Strafrecht, sondern bessere Argumente.» Dazu lautet das Gegenargument: Diejenigen, welche öffentlich gegen Homosexuelle hetzen sind meist mit Gegenargumenten nicht zu überzeugen. Das heisst aber nicht, dass man sie weiterhetzen lassen soll.
Schliesslich das Argument, hier werde die Glaubensfreiheit und vor allem die Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt. Dazu lautet unsere Antwort: Es geht hier nicht um den dummen Spruch zu Hause, es geht nicht um das Gerede am Stammtisch, es geht auch nicht um die persönliche Haltung eines Menschen, es geht mit dieser Strafnorm einzig und allein um die OEFFENTLICHE Verunglimpfung einer ganzen Gruppe von Menschen.
Schon bisher ist die Diskriminierung von Lebensformen in Artikel 8 Abs. 2 der Bundesverfassung untersagt. Damit war und ist eigentlich auch diejenige von Schwulen, Lesben und Bisexuellen gemeint. Der offene Begriff «Lebensform» wurde damals gewählt, um eine ab-schliessende und damit je nachdem auch aus-schliessende Aufzählung zu vermeiden. Das hat sich aber in der Praxis nicht bewährt. Das vorliegende Gesetz will das nur konkretisieren.
Letztlich geht es auch hier um das Thema «Minderheitenschutz». Die Qualität einer Demokratie misst sich unter anderem an deren Umgang mit ihren Minderheiten.
Dass das öffentliche Verunglimpfen ganzer Gruppen in einem demokratischen, von Respekt für die jeweils anderen Meinungen getragenen Diskurs nicht zulässig sein darf, müsste unseres Erachtens eine Selbstverständlichkeit sein. Es geht letztlich um den menschlichen Umgang miteinander. Dass bei uns über so etwas abgestimmt werden muss ist eigentlich erschütternd.
Bei der Abstimmung über das Waffenrecht am 19. Mai 2019 haben wir Gelegenheit zu zeigen, dass uns das allgemeine Wohl wichtiger ist als die Verteidigung partikularer Ansprüche aus einem Teil des Schützenmilieus. Es geht nicht um das Recht des Schweizer Wehrmannes seine Waffe zu behalten. Und schon gar nicht darum, allen Schweizern ihre Waffen wegzunehmen. Hier die Pressemitteilung des Club Helvétique.
Bundespräsident Ueli Maurer hat anlässlich seines Antrittsbesuches beim österreichischen Präsidenten erklärt, dass die Schweiz nie in die Europäische Union passen würde. Den Auftrag zu dieser eigenartigen Aussage hat er wohl kaum vom Gesamtbundesrat erhalten. Noch weniger hat Maurer damit für jene Schweizer gesprochen, welche europafreundlich sind, ja den Beitritt der Schweiz zur EU befürworten. Hier der Kommentar des Club Helvétique
SVP zielt auf fremde Richter und trifft die eigene Demokratie!
Die sogenannte «Selbstbestimmungsinitiative» ist gefährlich, sie schadet der Schweiz. Die Initiative zielt auf die Europäische Menschenrechtskonvention, welche die Grundrechte der Menschen garantiert. Ohne die garantierten Rechte jedes und jeder Einzelnen aber gibt es keine Demokratie!
Die Initianten erheben mit ihrer Argumentation das Volksmehr zur letztlich einzig entscheidenden Staatsgewalt, was aber dem Prinzip der Gewaltenteilung ebenso widerspricht wie dem Minderheitenschutz. Die Initiative vermag im übrigen auch nicht, wie behauptet, das Verhältnis Völkerrecht – Landesrecht zu klären, sondern es verwirrt dieses Verhältnis erheblich. Hier unsere 18 Argumente gegen die Initiative.
Verdeckte Observationen durch die Sozialversicherungen stellen einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar. Für einen so schweren Eingriff braucht es eine gesetzlichen Grundlage und ein öffentliches Interesse. Zudem muss die Massnahme verhältnismässig sein. Beim vorgesehenen Gesetz fehlt es an dieser Verhältnismässigkeit. Es hält deshalb weder den Vorgaben der Bundesverfassung noch den Mindestanforderungen der EMRK stand. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es in dieser Form abzulehnen. Es ist der falsche Weg, um das an sich wünschenswerte Ziel der Missbrauchsbekämpfung zu erreichen. Die Änderungen sind zudem unnötig, da bereits rechtsstaatlich korrekte Grundlagen für verdeckte Observationen durch die Strafverfolgungsbehörden bestehen. Hier der vollständige Text der Stellungnahme des Club Helvétique.
Der Club Helvétique hält eine aufgeklärte Öffentlichkeit für die unabdingbare Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie. Angesichts der Digitalisierung und der Internationalisierung, welche die traditionellen Medien vor allergrösste Probleme stellen, fordern wir, dass am dualen System mit der SRG als politisch unabhängiger Service public-Anbieterin und mit privaten Medien festgehalten wird.
Es sind Mittel und Wege zu finden, um einerseits die SRG mit ihren vielfältigen Angeboten in allen vier Landesteilen zu erhalten. Sie soll weiterhin Information, Kultur, Unterhaltung, Sport anbieten können, und dies auf allen Kommunikationskanälen. Die Qualität ihrer Informationsangebote ist in Untersuchungen immer wieder festgestellt worden. Eine Reduzierung der SRG-Leistungen nur auf Informationssendungen würde ein Absinken der Nutzung insgesamt und damit letztlich auch das Ende der SRG einleiten. Wer die Halbierung der SRG fordert, betreibt letztlich deren Abschaffung.
Andererseits müssen aber auch Mittel und Wege gefunden werden, um private Medienhäuser und die sda, welche fundierte Informations- und Kulturangebote gewährleisten, verstärkt zu unterstützen. Da Qualitätsjournalismus allein über den Markt nicht mehr zu finanzieren ist, muss die Gesellschaft via die Politik selber dafür sorgen, dass weiterhin qualifizierte Information aus der Region, aus dem Inland und aus dem Ausland aus verschiedenen Quellen zugänglich bleibt.
Die SRG muss aber auch als Kulturveranstalterin erhalten werden. Ein einigermassen anspruchsvolles audiovisuelles Schaffen ist in der Schweiz über den Markt nicht zu finanzieren und muss öffentlich gesichert werden. In der Deutschen Schweiz und erst recht in der Französischen, Italienischen und Rätoromanischen. Es geht um die Erhaltung der Grundlagen für die schweizerische Demokratie und Kultur und um den Zusammenhalt des Landes.
Die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» möchte den Rechtsstaat noch weiter aushöhlen als die abgelehnte Durchsetzungsinitiative. Hier der vollständige Text unserer Stellungnahme.
Mit Blick auf den Rücktritt von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und die anstehende Bundesratswahl am 9.Dezember 2015 wird zur Recht-fertigung eines zweiten SVP-Sitzes im Bundesrat „eidgenössische Konkordanz“ beschworen. Was aber heisst, was bedeutet Konkordanz wirklich?
Auf welcher politischen Seite Sie auch immer stehen, machen Sie erstens Gebrauch von Ihrem staatsbürgerlichen Recht und nehmen Sie an den Wahlen teil. Und geben Sie zweitens jenen Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme, welche vorbehaltlos für die Grundpfeiler unserer Demokratie einstehen: Respekt, Weltoffenheit und Rechtstaatlichkeit.
Stellungnahme des Club Helvétique zum Vorwurf des SVP-Parteipräsidenten, der Bundesrat begehe Landesverrat, weil er sich über die zukünftige Europapolitik der Schweiz Gedanken macht.
Der Club Helvétique weist auf den Grundwiderspruch hin, der besteht, wenn ein Land für Unternehmen möglichst attraktiv sein und zugleich die damit verbundene Zunahme von Bevölkerung und Beanspruchung von natürlichen Ressourcen mit Beschränkungs-massnahmen eliminieren will. Die Zuwanderung ist auch Konsequenz selbstgemachter Standortattraktivität. Die Lösung kann nicht darin bestehen, dass die ausländische Bevölkerung zum Sündenbock für unsere Gesellschaftsprobleme gemacht wird.