Positionspapier zur Observation von Sozialversicherten

Verdeckte Observationen durch die Sozialversicher­un­gen stellen einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar. Für einen so schweren Eingriff braucht es eine gesetzlichen Grundlage und ein öffentliches Interesse. Zudem muss die Massnahme verhältnismässig sein. Beim vorgesehenen Gesetz fehlt es an dieser Verhältnismässigkeit. Es hält deshalb weder den Vorgaben der Bundesverfassung noch den Mindestanforderungen der EMRK stand. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es in dieser Form abzulehnen. Es ist der falsche Weg, um das an sich wünschenswerte Ziel der Missbrauchsbekämpfung zu erreichen. Die Änderungen sind zudem unnötig, da bereits rechtsstaatlich korrekte Grundlagen für verdeckte Observationen durch die Strafverfolgungsbehörden bestehen.  Hier der vollständige Text der  Stellungnahme des Club Helvétique.