Medienmitteilung des Club Helvétique zur Abstimmung über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Norm
In jüngster Zeit sind einige Artikel, Radio- und Fernsehberichte zur Abstimmung vom 9. Februar erschienen, dabei haben sich unseres Erachtens Fehler eingeschlichen:
Die mehrfach ins Zentrum gestellte Frage, ob die erweiterte Antirassismusnorm die Meinungsfreiheit einschränke, ist falsch gestellt:
Die Meinungsfreiheit wird überhaupt nicht tangiert. Jeder kann jederzeit jeden Unsinn über homosexuelle Menschen denken oder (privat) äussern. Zu Hause, am Stammtisch. Die Norm richtet sich nur gegen öffentliche Auftritte, in denen gegen Schwule und Lesben gehetzt wird. Hier geht es – wenn wir von Grundrechten reden, die tangiert sind – in erster Linie um den Schutz der Menschenwürde, eines ganz zentralen Grundrechtes, welches durch öffentliche Hassreden verletzt wird.
Auch die mehrfach gestellte Frage, ob der neue Artikel Gewalt verhindere, ist müssig. Die Verbote des Strassenverkehrsgesetzes verhindern nicht alle Unfälle. Das Verbot Andere zu verletzen, verhindert nicht alle Gewaltdelikte. Aber es sanktioniert sie, es wirkt auch präventiv. Vor allem aber geht es in diesem Fall nicht darum, ob Gewalt verhindert wird, sondern darum dass sie nicht gefördert werden darf mittels öffentlicher Hetze gegen Lesben und Schwule. Genausowenig wie gegen Italiener oder Afrikaner. Es geht letztlich um ein halbwegs zivilisiertes Zusammenleben. Oder wie wir das in unserer früheren Stellungnahme formuliert hatten: «Dass das öffentliche Verunglimpfen ganzer Gruppen in einem demokratischen, von Respekt für die jeweils anderen Meinungen getragenen Diskurs nicht zulässig sein darf, müsste unseres Erachtens eine Selbstverständlichkeit sein. Es geht letztlich um den menschlichen Umgang miteinander. Dass bei uns über so etwas abgestimmt werden muss, ist eigentlich erschütternd».
Am 7. November 2019 ist unsere erste Stellungnahme zur Abstimmung hier publiziert worden (bitte „weitere Stellungnahmen“ anklicken).