Historische Vergleiche sind heikel – sie werden schnell als simple Gleichsetzungen und vor allem als Mittel der Diffamierung missverstanden. Dies gilt vor allem für die (zu) leicht Verfügbaren Bezügen zur Nazi-Welt. So hat man im Nachgang zur Anti-Minarett-Initiative darüber diskutiert, wer anfälliger ist gegenüber totalitären Gedanken, das Parlament oder das Volk. Für Christoph Blocher zum Beispiel ist die „Classe politique“ zweifellos anfälliger als das Volk.
Bundesrat Ueli Maurer hat sich über seine Mitbundesräte lustig gemacht, weil diese in öffentlichen Erklärungen das Ja zum Minarett-Verbot in Teilchen zerlegt hätten. Doch hatten selbst die Initianten stets erklärt, es gehe nicht wirklich um das Minarett, sondern um viel, viel mehr (um Zwangsehen, Ehrenmorde, Hassprediger, Scharia, Muezzin, Burka etc.), eben um eine Ansammlung doch von Teilchen. Gleich nachgeschoben wird die harsche Aufforderung, die Initiative nun sogleich «umzusetzen». Umzusetzen gibt es da aber überhaupt nichts. Der Initiativtext ist seit dem 29. November Bestandteil der Verfassung und hat ohne zusätzliche Bestimmungen seine Gültigkeit.
Die Initiative für ein verfassungsrechtliches Verbot des Baus von Minaretten berührt, ob wir es wollen oder nicht, den in der Schweiz herrschenden Religionsfrieden. Ob in der Topographie schweizerischer Städte und Dörfer in Zukunft neben Kirchtürmen auch Minarette einen Ort finden sollen, ist nämlich primär eine Frage, die auf das Verhältnis zwischen den Religionen zielt.