Zum Schutz von Freiheit, Demokratie und Föderalismus: Ein Plädoyer für einen massvollen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit

René Rhinow

Obwohl die Schweiz seit langer Zeit eine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, sind nach Art. 190 BV die Bundesgesetze für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwenden Behörden «massgebend». Auch Bundesgesetze, die gegen die Bundesverfassung verstossen, müssen demnach – mit gewissen Ausnahmen – angewendet werden. Im Beitrag wird ein moderater Ausbau der Verfassungsjustiz vorgeschlagen, damit die Grundwerte der Verfassung, nament- lich die Grundrechte, die politischen Rechte und die kantonale Autonomie, auch gegenüber dem Bundesgesetzgeber besser geschützt werden können.

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