Das grosse Loch im Schweizer Recht

Niemand kann sich beim Richter wehren, wenn ein Bundesgesetz zu Verstössen gegen seine verfassungsmässigen Rechte führt. Das ist absurd. Wir brauchen eine -wenn auch beschränkte- Verfassungsgerichtsbarkeit.

Das ist nicht das immer wieder aufgescheuchte Schreckgespenst der Regelung mit einer vollen, furchterregenden Kontrolle ganzer Gesetze durch politische Richter. Die moderate Regelung würde sehr viele Probleme lösen, die Fehlkonstruktion korrigieren. Wer dagegen wieder einwendet, so hätten die Richter statt des «obersten Souveräns» das letzte Wort, der liegt falsch: Der Richter stellt nur die konkrete Verletzung fest, die Remedur hingegen, die politische Reaktion, die verbesserte Regelung beschliesst das Parlament, allenfalls das Volk. Die behalten ihr «letztes Wort».

Die Gewaltentrennung kennt ohnehin keine solche «oberste Instanz», kein oben und kein unten. Die drei Gewalten sind gleichgestellt. Das ist der Grundsatz, hierzulande! Den ganzen Text der Stellungname finden Sie hier https://clubhelvetique.ch/wp-content/uploads/2023/03/Verfassungsgerichtsbarkeit.pdf