Inländervorrang light – Ein lösbares Dilemma

Es ist verfassungsmässig, das Anliegen der Masseneinwanderungsinitiative in Art. 121a der Bundesverfassung nicht im Gesetz umzusetzen,um das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union nicht zu verletzen. Gerade die volle Umsetzung wäre verfassungswidrig. Hier der Text aus dem Journal 21 vom 16.9.2016