CH-Blog

Im CH-Blog äussern sich Mitglieder des Club Helvétique individuell und in eigener Verantwortung zu allgemeinen politischen, gesellschaftlichen, sozialen, rechtlichen und weiteren Fragen, die sie bewegen und von denen sie meinen, dass sie auch andere bewegen und  interessieren. Notiert wird das Flüchtige oder Grundsätzliche, Ein- und Zugefallene, Aktuelle oder Prinzipielle – als Startschuss für vertiefte Diskussionen oder als Eintagsfliege, der man Raum geben möchte, damit sie ein paar Runden dreht.

Die Freiheit ist nicht nur in der Ukraine zu verteidigen

In Russland, China und anderswo bedrohen imperialistische Macht­haber und Autokraten die Demokratie. Auch in der Schweiz gerät sie zunehmend unter Druck. Russland zerbombt ein Nachbar­land, das es «heim ins Reich» holen möchte. China führt mit Taiwan Ähnliches im Schilde. Beide sind heute aggressiv auftretende imperialistische Mächte. Der russische Präsident Wladimir Putin setzt auf militärische Gewalt – Zehn­tausende Tote, Millionen Geflüchtete spielen keine Rolle. Der chinesische Allein­herrscher Xi Jinping droht mit Gleichem.

Ein Kommentar von Casper Selg, 09.11.2022: https://www.republik.ch/2022/11/09/die-freiheit-ist-nicht-nur-in-der-ukraine-zu-verteidigen

Giorgia Meloni als erste Frau an der Spitze Italiens – (k)ein Grund zur Freude?


Von Cécile Bühlmann

Mit Giorgia Meloni steht zum ersten Mal in der Geschichte Italiens eine Frau an der Spitze der Regierung. Das in einem Land mit einer extremen Macho-Kultur als Frau zu schaffen, ist eine absolut bemerkenswerte Leistung. Sollte das für uns Frauen nicht ein Grund zur Freude sein? Auch für mich, habe ich doch während meines ganzen politischen Lebens für die Teilhabe der Frauen an der Macht gekämpft? Doch: Wofür steht Giorgia Meloni inhaltlich? Was hat ihr politisches Programm mit Frauenrechten zu tun? Auf diese Fragen versuche ich im Folgenden eine Antwort zu finden.

Hier der Link zum vollständigen Artikel:  https://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/giorgia-meloni-kein-grund-zu-freude

Inländervorrang light – Ein lösbares Dilemma

Giusep Nay

Es ist verfassungsmässig, das Anliegen der Masseneinwanderungsinitiative in Art. 121a der Bundesverfassung nicht im Gesetz umzusetzen,um das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union nicht zu verletzen. Gerade die volle Umsetzung wäre verfassungswidrig. Hier der Text aus dem Journal 21 vom 16.9.2016

Die Legitimität und Notwendigkeit der Erweiterung der materiellen Gründe für die Ungültigkeit von eidg. Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung

Giusep Nay

Hier der Text im Word-Format.

Nation sichert Heimat

René Rhinow

Nationalstaaten verlieren stetig an Handlungskompetenz, und Souveränität wird zum Kampfbegriff rechtsnationaler Bewegungen aufgeladen. Und doch bleibt der Nationalstaat unersetzlich – als Garant für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, als Hort von Freiheit, Frieden und Heimat.

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Hat die Mehrheit immer recht?

Gastkommentar in der NZZ von René Rhinow

Die direkte Demokratie ist in aller Munde, und es stellt sich die Frage: Hat die Mehrheit immer recht? Doch diese Frage ist falsch gestellt. Recht haben ist keine staatsrechtliche oder staatspolitische Kategorie.

Gastkommentar vom 13.5.2015 in der NZZ

Die kontraproduktive Initiative

Giusep Nay

Die Verfassungsinitiative der SVP ist rechtlich unnötig, widersprüchlich und unehrlich – Wahlpropaganda statt Verfassungsgebung. Hier der Text aus dem Journal 21 vom 20.3.2015

Zur Debatte über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht

Beiträge von Giusep Nay in der Neuen Zürcher Zeitung

Rechte der Bürger schützen (in NZZ vom 7.10.2014)

Abschied von den Menschenrechten (in NZZ vom 14.8.2014)

Keine Demokratie ohne Rechtstaat (in NZZ vom 7.12.2012)

Personenfreizügigkeit, Neutralität und die Krimkrise

von Daniel Woker 

Diese drei Begriffe dominieren im Frühling 2014 die schweizerische Aussenpolitik. Sie stehen in enger Beziehung zueinander.

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Tritt die Schweiz in Opposition zum Völkerrecht?

von Jörg Paul Müller

1. Vorrang des Völkerrechts vor Landesrecht als Norm des internationalen und des schweizerischen Rechts
2. Das Völkerrecht ist keine fremde Rechtsordnung für die Schweiz
3. Mitarbeit statt Distanzierung im europäischen Menschenrechtsschutz

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Artikel zum Thema in der Ostschweiz am Sonntag

Wem gehört die Öffentlichkeit?

von Kurt Imhof

Nur eine freie Öffentlichkeit erlaubt es, die unabdingbaren Wahrnehmungsaufgaben der Demokratie zu lösen.

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Biedermänner und Brandstifter

von Aram Mattioli

Beobachtungen zu Ideologie und politischem Stil der Lega Nord

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Gib, damit dir gegeben wird

von Daniel Woker

Die Schweiz sollte sich in Syrien auch an gefährlichen Aktionen beteiligen.

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Variationen des Widerspruchs

von Georg Kreis

Möglicherweise bewirkt der Datenklau aus der Bank Sarasin Verbesserungen bei internen Regelungen der Nationalbank. Bemerkenswert am Fall ist aber, wie Akteur Christoph Blocher widersprüchlich handelt, um seinem Intimfeind Philipp Hildebrand eins auszuwischen. Doch das hat System.

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Zum Schutz von Freiheit, Demokratie und Föderalismus: Ein Plädoyer für einen massvollen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit

René Rhinow

Obwohl die Schweiz seit langer Zeit eine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, sind nach Art. 190 BV die Bundesgesetze für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwenden Behörden «massgebend». Auch Bundesgesetze, die gegen die Bundesverfassung verstossen, müssen demnach – mit gewissen Ausnahmen – angewendet werden. Im Beitrag wird ein moderater Ausbau der Verfassungsjustiz vorgeschlagen, damit die Grundwerte der Verfassung, nament- lich die Grundrechte, die politischen Rechte und die kantonale Autonomie, auch gegenüber dem Bundesgesetzgeber besser geschützt werden können.

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Rechtsstaat und Menschenrechte für alle – auch für Einbürgerungswillige

Jörg Paul Müller und Giusep Nay

Alle Menschen – und nicht nur alle Schweizer, wie die alte Bundesverfassung noch lautete – sind vor dem Gesetz gleich. Und niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Das schreibt Artikel 8 unserer Bundesverfassung fest, und das verlangen auch internationale Konventionen, die wir für uns nach unseren demokratischen Regeln für verbindlich erklärten. Jede Person hat bei Rechts-streitigkeiten zudem Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Das zu wahren schulden wir der Würde der Mitmenschen und unserer eigenen Würde.

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Direkte Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte – Eckpfeiler unseres Verfassungsstaates

von Giusep Nay

Das Bewusstsein, dass wir eine Demokratie sind, ist intakt, und das ist richtig und wichtig. Dass wir aber in gleichem Masse auch ein Rechtsstaat sind, dessen sind wir uns viel zu wenig bewusst.

Die Volksinitiativ „für „demokratische Einbürgerungen“, welche die Demokratie gegen den Rechtsstaat ausspielen wollte, hat zwar eine klare Absagen an der Urne erfahren. Die grundsätzliche Frage nach dem notwendigen Ausgleich zwischen dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatprinzip ist aber geblieben, und sie ist nach der Annahme der Minarettverbotsinitiative und mit der gegenwärtig in den eidgenössischen Räten beratenen Ausschaffungsinitiative von höchster Aktualität.

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Kalkulierte Tabubrüche

von Aram Mattioli

In Italien findet der Faschismus seine Verteidiger längst in der guten Gesellschaft.anfälliger als das Volk.

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Blicke in die Vergangenheit

Georg Kreis

Historische Vergleiche sind heikel – sie werden schnell als simple Gleichsetzungen und vor allem als Mittel der Diffamierung missverstanden. Dies gilt vor allem für die (zu) leicht Verfügbaren Bezügen zur Nazi-Welt. So hat man im Nachgang zur Anti-Minarett-Initiative darüber diskutiert, wer anfälliger ist gegenüber totalitären Gedanken, das Parlament oder das Volk. Für Christoph Blocher zum Beispiel ist die „Classe politique“ zweifellos anfälliger als das Volk.

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Die Einheit einer Wolke – Wie weiter nach dem Ja zum Minarett-Verbot?

von Georg Kreis

Bundesrat Ueli Maurer hat sich über seine Mitbundesräte lustig gemacht, weil diese in öffentlichen Erklärungen das Ja zum Minarett-Verbot in Teilchen zerlegt hätten. Doch hatten selbst die Initianten stets erklärt, es gehe nicht wirklich um das Minarett, sondern um viel, viel mehr (um Zwangsehen, Ehrenmorde, Hassprediger, Scharia, Muezzin, Burka etc.), eben um eine Ansammlung doch von Teilchen. Gleich nachgeschoben wird die harsche Aufforderung, die Initiative nun sogleich «umzusetzen». Umzusetzen gibt es da aber überhaupt nichts. Der Initiativtext ist seit dem 29. November Bestandteil der Verfassung und hat ohne zusätzliche Bestimmungen seine Gültigkeit.

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Friede zwischen den Religionen

von Martin Schaffner

Die Initiative für ein verfassungsrechtliches Verbot des Baus von Minaretten berührt, ob wir es wollen oder nicht, den in der Schweiz herrschenden Religionsfrieden. Ob in der Topographie schweizerischer Städte und Dörfer in Zukunft neben Kirchtürmen auch Minarette einen Ort finden sollen, ist nämlich primär eine Frage, die auf das Verhältnis zwischen den Religionen zielt.

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Der lange Weg zur Konkordanzdemokratie

von Aram Mattioli

In einer europäisch-vergleichenden Perspektive sticht ins Auge, dass die Geschichte unseres Landes seit der Bundesstaatsgründung von 1848 durch eine bemerkenswerte staatliche Kontinuität und institutionelle Stabilität geprägt ist. Im Unterschied zu all ihren grossen Nachbarländern hat die Schweiz seit der Mitte des 19. Jahrhunderts keine Revolutionen, keine Staatsstreiche, keine Regimewechsel und keine menschenverachtende Diktatur erlebt. Diese Entwicklung ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass die Verfassungsinstitutionen und die frühe demokratische Partizipation der Bürger das Zusammenwachsen von unterschiedlichen Sprachkulturen, Milieus und Regionen beförderten, die nicht ohne weiteres zusammengehörten. Bis zur voll ausgebildeten Konkordanzdemokratie allerdings, in der politische Konflikte nicht auf „Biegen“ und „Brechen“ durchgespielt, sondern durch diskursive Kompromiss- und Ausgleichtechniken gelöst werden, verging nach 1848 mehr als ein Jahrhundert. Von Konkordanzdemokratie im engen Sinn des Wortes kann erst seit 1959: also seit der Installierung der 4-Parteien-Regierungskoalition aus FDP, CVP, SVP und SP die Rede sein.

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